Nicht ohne meinen PR-Berater
25. Oktober 2013 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare | Artikel drucken
Um die deutsche Litigation-PR-Szene ist es in den vergangenen Wochen und Monaten etwas stiller geworden. Das kann daran liegen, dass dezent im Hintergrund gearbeitet wird (was nach den marktschreierischen Versprechungen einiger PR-Agenturen, die diese Kommunikationsdisziplin mit Getöse in ihr Bauchladen-Portfolio mit aufgenommen haben, von Professionalität zeugt) oder, dass diese Dienstleistung nach wie vor ein nahezu unbeachtetes Nischendasein fristet. Das würde bedeuten: Potentielle Kunden überlassen ihren Anwälten – neben der juristischen Vertretung – auch das Kommunikationsgeschäft. Ganz anders sieht das bei unseren Nachbarn in Österreich aus. Dort scheint sich eine hoch spezialisierte Gruppe von Litigation-PR-Beratern zu etablieren, für die das Kommunikations- Consulting im Rahmen von (potentiellen) juristischen Auseinandersetzungen mehr und mehr zum Kerngeschäft wird. Agenturen wie Gaisberg Consulting, Ecker & Partner, Scholdan & Company und Schneider Minar Jenewein Consulting übernehmen dort mehr oder weniger transparent die Beratung von Unternehmen, die in Rechtsstreitigkeiten verwickelt sind. Die Wiener Zeitung hat dabei in einer aktuellen Geschichte einen interessanten Trend ausgemacht. Danach übernehmen immer mehr Anwaltskanzleien erst dann ein Mandat mit potentieller öffentlicher Sprengkraft, wenn ein Litigation-PR-Experte mit an Bord ist.
In Deutschland stoßen Mandanten hingegen eher auf Skepsis bei ihrem Advokaten, wenn sie anregen, dass dieser mit einem Kommunikationsprofi zusammenarbeiten soll. Die Initiative geht – wenn überhaupt – in der Regel vom betroffenen Kunden aus. Deutsche Bretter sind offensichtlich dicker als die österreichischen…
Veranstaltungshinweis
23. September 2013 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken
Auf Bitte der Veranstalter Fleishman Hillard weisen wir gern auf eine hochkarätig besetzte Veranstaltung zu Litigation-PR am 22. Oktober 2013 in München hin: „Im Gerichtshof der Öffentlichkeit – Wie können Unternehmen und Kanzleien von Litigation-PR im internationalen Kontext profitieren?“
Weitere Informationen, das Programm sowie ein Anmeldeformular finden Sie hier.
Erster Verein für Litigation-PR in Österreich
19. September 2013 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare | Artikel drucken
Mit dem Verein LitCom erhält Litigation Communications erstmals eine Plattform in Österreich. Gegründet von Kommunikations- und Rechtsexperten, will LitCom die Professionalisierung und Weiterentwicklung der Litigation Communications in Österreich vorantreiben und die Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit im Hinblick auf verfahrensbegleitende Kommunikation stärken. Als Startschuss hat heute die erste Veranstaltung des Vereins – „Erster österreichischer LitCom Circle“ in Wien stattgefunden.
Anlegerskandale, Korruptionsvorwürfe, Unternehmenspleiten – das Interesse der Berichterstattung an rechtlichen Auseinandersetzungen ist vor allem auf den Wirtschaftsseiten der österreichischen Medienlandschaft in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Und damit auch der Bedarf an Litigation Communications, der professionellen und rechtssicheren Kommunikation bei Streitfällen und Disputen. „Aufgrund dieser Entwicklungen setzen wir nun die notwendigen Schritte, um diese Disziplin langfristig in Österreich zu etablieren“, so Gründungsmitglied Dr. Gerald Ganzger. „Wir wollen mit dem Verein Juristen, Kommunikationsberater und Kommunikatoren in Unternehmen, Kanzleien, Justiz und Medien ansprechen, die sich professionell mit Kommunikation bei rechtlichen Auseinandersetzungen beschäftigen“, erklärt Katharina Holzinger, Präsidentin des Vereins LitCom. „Ihnen soll verdeutlicht werden, dass Litigation PR in Österreich eine wertvolle Spezialdisziplin ist.“
Den Startschuss hat die heutige Veranstaltung „Erster österreichischer LitCom Circle“ gegeben, an der Juristen und Experten aus der Kommunikationsbranche teilgenommen haben. Bereits Anfang November ist die nächste Veranstaltung geplant. Darüber hinaus wird die Vernetzung der Experten aus sehr unterschiedlichen Disziplinen – Juristen und Kommunikatoren im Vordergrund stehen. „Wir freuen uns sehr über diesen wichtigen Meilenstein für Litigation PR in Österreich. Wir leisten mit dieser Vereinsplattform einen Pionierschritt in Richtung der Verankerung von Litigation Communications“, so die Präsidentin des Vereins.
LitCom – der Verein für Litigation Communications in Österreich – ist ein Verein von und für Juristen, Kommunikationsberater und Kommunikatoren in Unternehmen, Kanzleien, Justiz und Medien, die sich professionell mit Kommunikation bei rechtlichen Auseinandersetzungen beschäftigen. LitCom will die Professionalisierung der Litigation PR in Österreich vorantreiben und die Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit im Hinblick auf rechtssichere Kommunikation bei rechtlichen Auseinandersetzungen verstärken. Der Verein wurde 2012 von den Juristen Dr. Helena Marko und Dr. Gerald Ganzger und den Kommunikationsexperten Mag. (FH) Katharina Holzinger und Dr. Alfred Autischer gegründet.
Keine Kommunikation ohne Juristen…
15. Juni 2013 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken
… sagt der Jurist. In diesem Falle RA Kohl auf Legal Tribune Online. Er beschäftigt sich mit der Frage, wie man gerade in den Kanälen des Internet schädliche Gerüchte bekämpft und Reputation bewahrt. Der Jurist bekämpft unerwünschte Darstellungen. Der PR-Berater platziert positive Meldungen und optimiert damit die Wahrnehmung in Suchergebnissen.
Es ist eine alte Frage in unserem Feld, wer einem rufgeschädigten Mandanten wirklich helfen kann, der Anwalt oder der PR-Berater. Klar, jeder hält sein eigenes Geschäft für bedeutender und effektiver als das des anderen. Es wäre schön, wenn es mal belastbare Zahlen über Erfolgsquoten gäbe.
Hauptversammlung mit Prinz
24. Mai 2013 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare | Artikel drucken
Peter Carl hat in seinem sehr lesens- und empfehlenswerten dossierB Beobachtungen von der Hauptversammlung der Deutschen Bank geteilt: „Während sich die Vorstandschefs der Deutschen Bank, Anshu Jain und Jürgen Fitschen, auf der Hauptversammlung des Geldinstituts um das Vertrauen ihrer Aktionäre und der breiten Öffentlichkeit mühten, den eingeleiteten Kulturwandel beschworen und ihr
Bemühen um die deutsche Sprache demonstrierten, machten Aktivisten reichlich Stimmung gegen die Banker. Einige Protestierer („Deutsche Bank, deutsches Geld morden mit in aller Welt“) mussten von Ordnungskräften aus dem Saal befördert werden. Doch dergleichen Auftritte überraschten die beobachtenden Jornalisten kaum. Vielmehr erregte die Gegenwart eines Herrn besonderes Aufsehen: Matthias Prinz, Rechtsanwalt (Presse- und Medienrecht, Reputationsschutz, Schutz der Privatsphäre, Unterhaltungsund Sportrecht) sowie Professor der Jurisprudenz, der mit einem Sicherheitspatch
der Deutschen Bank am Revers offenbar im Backoffice mit anderen Anwälten unterschiedlicher Spezialisierung Wache hielt, ließ sich zwischendurch auch mal in der Öffentlichkeit blicken. Da wunderte sich doch so mancher Berichterstatter, ob Prinz Teil des Kulturwandels bei der Deutschen Bank sein soll. Oder diente seine Präsenz vielleicht „nur“ zur Abschreckung? Anfragen bei der Pressestelle der Deutschen Bank während der HV über die Rolle des berühmten Anwalts brachten kein Ergebnis. Die Sachverständigen für Kommunikation wussten von nichts.
Mal sehen, wer in den kommenden Tagen und Wochen Post von Prinz bekommen wird. Schießlich gibt es aus der jüngsten Vergangenheit der Deutschen Bank noch einiges aufzuarbeiten. Bei der Berichterstattung über den Fortgang der Auseinandersetzung mit den Erben von Leo Kirch, die Verstrickungen von Bankbediensteten in der Libor-
Manipulation, Klagen in den USA gegen die Deutsche Bank und laufende Ermittlungen gegen frühere Vorstandsmitglieder wegen falscher uneidlicher Aussage ist also höchste Vorsicht geboten.“
Schauen Sie in den nächsten Tagen noch mal vorbei!
24. April 2013 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken
Es gibt sie noch, die guten alten „websites under construction“. Bruchstücke von Websites, die erst allmählich zu einer funktionierenden Seite aufgebaut werden sollen, zumeist aber in dem beklagenswerten Zustand versauern. Seit den 90ern wissen wir, dass ein Kunde eine solche Website genau nur ein einziges Mal besucht und niemals wiederkommt. Klar, man hat nicht ständig Zeit, seine Websites und Profile in sozialen Netzen laufend zu überarbeiten. Gelegentlich muss man sich auch mal um die eigenen Kernaufgaben kümmern. Aber als Aushängeschild für einen bereits 2012 mit viel Tamtam gegründeten Verband für Litigation-PR („Deutsche Gesellschaft für prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit e.V.“) ist diese Seite optimierungsfähig.
Wir hören auf das, was uns auf der Seite gesagt wird, und schauen vielleicht in ein paar Tagen noch mal vorbei.
Der Zschäpe-Prozess und die mediale Funktion der Justiz
3. April 2013 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken
Über die Probleme der Sitzvergabe für die Verhandlung im Zschäpe-Prozess müssen wir nicht auch noch etwas schreiben. Die rechtlichen Optionen, die eine angemessenere Sitzvergabe für die Medien erlaubt hätten, sind bereits umfänglich erörtert worden, etwa in der Zusammenfassung von Ternieden.
Der Aufschrei gegen die Vergabepraxis des OLG München ist ein Symptom für die unterschwellige Annahme, die Justiz habe eine eigene Medienverantwortung. Es gelte nicht mehr das alte Dogma, die Aufgabe der Justiz sei die richtige Anwendung der Gesetze, die Aufgabe der Öffentlichkeit sei es, die Justiz zu kontrollieren. Nein, vielmehr liege es – so die Prämisse – auch in der Verantwortung der Justiz, die Berichterstattung und die gesellschaftlichen Effekte der eigenen Handlungen zu steuern.
An dieser Annahme ist etwas dran, keine Frage. Die mediale Verantwortung ist Teil der Befriedungsfunktion der Gerichte und deren rechtsstaatlicher Aufgabe. Es ist der Vorsitzende, der in seinem Sitzungssaal über alle Vorgänge entscheidet. Wer entscheidet, hat auch die Konsequenzen zu bedenken und zu vertreten.
Ich frage mich jedoch, wie weit eine solche mediale Verantwortung reicht. Wollen wir, dass die Gerichte sich selbst vermarkten? Gezielt eine Wahrnehmung über Recht und Gesetz in unserem Staat erzeugen? Oder anders gefragt: Wieweit soll es die Entscheidung der Gerichte sein und deren Beeinflussung unterliegen, was und wie über den Rechtsalltag kommuniziert wird? Solche Entscheidungen wären alles andere als unpolitisch und mit der richterlichen Unparteilichkeit nicht unbedingt zu vereinbaren.
Als mögliche Lösung möchte ich die Formel vorschlagen, Gerichte hätten keine Medienverantwortung, sondern eine Medienorganisationsverantwortung. Danach müssten die Gerichte sicherstellen, dass Medien ordnungsgemäßen, fairen und – wenn man so will – diskrimierungsfreien Zugang zu allen justiziellen Vorgängen im Rahmen der Gesetze haben. Hingegen ist es weder Sache der Gerichte, zu beeinflussen, über was berichtet wird, noch die sozialen Folgen der Gesetzesanwendung medial zu managen.
Mit dieser Formel lässt sich auch das Debakel im Zschäpe-Prozess besser verstehen. Man kann darüber streiten, ob dem OLG München ein Medienorganisationsversagen vorzuwerfen ist. Die politischen, diplomatischen und sozialen Auswirkungen des Prozesses außerhalb eines Medienorganisationsversagens trägt das Gericht, solange es sich im Rahmen der Gesetze bewegt, jedoch nicht.
Ergänzung: Das Urteil des BVerfG zur Sitzplatzvergabe im Volltext.
Ooooops, they do it again: Jack Wolfskin und die unendliche Tatzengeschichte
25. März 2013 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare | Artikel drucken
Dass so manche Pfotenkreatur seine Tatzen nutzt, um Beutekonkurrenten aufs Maul zu hauen, kennen wir aus der Welt der wilden Tiere. Aber auch in der Welt der Wirtschaft gibt es dieses Phänomen. Ein Unternehmen, dass bei dem Verdacht auf „Tatzenimitation“ regelmäßig seine Krallen ausfährt, um vermeintliche – oder tatsächliche – Markenrechtsverletzer einzuschüchtern, ist der Outdoor-Ausrüster „Jack Wolfskin“. Schon 2009 hatte das Unternehmen Hobby-Schneiderinnen abgemahnt ( 991 EUR inkl. Anwaltsgebühr), die auf der Internetplattform Dawanda selbstgenähte Pullover und Jacken feilboten. Sie hatten tatzenähnliche Applikationen auf ihren Textilien angebracht – ein NoGo für die Outdoor-Firma. Auf die juristische Aktion der Jack Wolfskin-Anwälte folgte allerdings eine wütende Reaktion der Öffentlichkeit. Es hagelte Boykottaufrufe, Schmähkritik und Kündigungen von Lieferverträgen. Der Werbeblogger fragte seinerzeit: „Lernen Anwälte und PR-Menschen eigentlich nichts aus den Vorgängen der Vergangenheit? Wiedermal sind Abmahnanwälte im Namen einer Marke unterwegs, um ihr den Garaus zu machen. Wiedermal riskiert man wegen fragwürdiger Markenschutzbemühungen einen PR-Gau und das Image einer wertvollen Marke.“
Aktuell betrachtet scheinen die Anwälte und Unternehmensverantwortlichen von Jack Wolfskin in der Tat nicht viel aus dem Shitstorm 2009 gelernt zu haben – oder es ist ihnen schlichtweg egal. Sie streiten erneut um uneingeschränkte Tatzenhoheit. Schon wieder haben sie sich einen Sympathieträger als Gegner gesucht und schon wieder landet der Ausrüster in der öffentlichen Diskussion. Jack Wolfskin geht gerichtlich gegen eine Produktionsfirma vor, die Enid Blytons „Fünf Freunde“ in die Kinos bringt. Das Medienportal Meedia berichtet: „Die Jugendbuchmarke von Enid Blyton war Anfang 2012 als Neuverfilmung in die Kinos gekommen, ein zweiter Teil startete Ende Januar 2013. Schon 2010 hatte die Produktionsfirma SamFilm ein für die Filme entwickeltes „Fünf Freunde“-Logo als Marke angemeldet. Das wie eine Tatze aussehende Logo besteht dabei aus vier Fingerabdrücken der menschlichen Freunde, sowie dem Abdruck des Pfotenballens von Hund Timmy – es symbolisiert also die fünf Freunde.“
Das Reputationsrisiko, das durch die Abmahnung von Hobbyschneiderinnen – und jetzt durch das gerichtliche Vorgehen gegen die Macher eines Jugendfilms – entsteht, scheint die Geschäftsführung von Jack Wolfskin als gering zu bewerten. Selbst eine kommunikative Begleitung ihrer juristischen Schritte ist offensichtlich nicht vorgesehen – sowohl auf der eigenen Homepage als auch auf der facebook-Seite spielt das Thema (noch) keine Rolle. Vielleicht ändert sich das ja, wenn Kommentare wie der von „taz kenner“ auf meedia zunehmen. Er schreibt: „Es ist zu dem Unternehmen alles gesagt. Lächerlich, humorlos und hoffentlich bald pleite.“
(Fotomontage: meedia)
Ist doch alles in Ordnung, steht doch im Vertrag…
28. Januar 2013 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken
Man kann sich nur wundern, womit man medial so durchkommt. Daimler(Chrysler) wird vorgeworfen, sie hätten über eine Firma des Bruders des TV-Moderators Thomas Gottschalk Product Placement in der TV-Sendung „Wetten, dass“ gebucht. Dies sei illegale Schleichwerbung. Der Sprecher von Daimler verteidigt sich: In den Verträgen habe explizit gestanden, dass „Dolce Media aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit dem ZDF“ gewährleiste, dass der Rundfunkstaatsvertrag sowie die Werbe- und Sponsoringrichtlinien des ZDF voll eingehalten würden. „Darauf mussten wir uns verlassen.“
Mit Verlaub. Weder die Marketing-Experten noch die Juristen von Daimler sind Anfänger. Jedem ist bei einem solchen Deal klar, dass das Product Placement schon deswegen – sagen wir mal – hochproblematisch ist, weil es nicht als Werbung gekennzeichnet ist. Wie immer man solche Deals auch strukturiert, die Kernleistung einer solchen Buchung ist etwas, was rundfunkrechtlich nicht sein soll: die nicht erkennbare kommerzielle Kommunikation in editorialen Bereichen. Ist es dann plausibel, dass man sich schlicht auf die Zusicherung der Agentur „verlassen“ hat? Dass die Agentur irgendwie einen Kniff findet, rechtlich zu realisieren, was rechtlich nicht möglich ist?
Für die Zwecke der Litigation-PR ist die vertragliche Gewährleistung durch die Agentur jedoch Gold wert. Juristisch ist sie wahrscheinlich nach § 134 BGB nichtig. Aber sie lässt sich eben so verwenden, wie sie durch den Sprecher verwendet worden ist. Als medientauglicher Beleg des eigenen fehlenden Vorsatzes. Da ist man doch ganz unbedarft und nichts Böses ahnend glatt so einer Agentur auf den Leim gegangen…
In der vorausschauenden vorsorglichen Vertragsgestaltung, die mögliche mediale Risiken abfedert und Reaktionen erleichtert, scheint mir ein bislang wenig erkanntes Potential zu liegen. Amerikanische Juristen sind vielleicht schon ein Stück weit erfahrener, da man im US-Rechtssystem viel eher damit rechnen muss, dass Verträge der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Garantien und Zusagen, aber auch Präambeln, Zweckbestimmungen oder ausgeformte Kündigungsgründe lassen sich wunderbar dazu nutzen, eine eigene Haltung bei Abschluss eines Vertrages zu dokumentieren.
Tags: Schleichwerbung > Vertrag > Vertragsgestaltung
Mehr Forschung bitte…
7. Januar 2013 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken
Frau Baku von der Universität Wien hat uns angeschrieben. Sie arbeitet an einem Forschungsvorhaben „Instrumente der Litigation-PR“. Bestandteil der Forschung ist ein an Praktiker gerichteter Fragebogen, der empirisch ausgewertet werden soll. Forschung wollen wir gern unterstützen. Wenn Sie an der Umfrage teilnehmen wollen, finden Sie den Fragebogen hier: https://www.soscisurvey.de/online_lpr. Die Befragung dauert etwa 5 Minuten. Über die Ergebnisse von Frau Baku wollen wir gern berichten.