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Fünf Fragen an Stephan Detjen, Chefredakteur des Deutschlandfunks

15. Juli 2009 | Autor: Gastblogger | Keine Kommentare Artikel drucken

Stephan Detjen1. Frage: Wie erreicht ein Anwalt am ehesten eine positive (Medien-)Aufmerksamkeit für seinen Mandanten?

Detjen: Indem er Journalisten persönlich kennt und weiß, von wem er eine kompetente Berichterstattung erwarten darf – und von wem nicht.

2. Frage: Was sollte er auf keinen Fall versuchen?

Detjen: Medien zu steuern. Das geht am Ende fast immer schief.

3. Frage: Wer kommuniziert besser: Rechtsanwalt oder Staatsanwalt?

Detjen: Derjenige, dem es am besten gelingt, den Medien mit der gebotenen Skepsis und der notwendigen Offenheit gegenüber zu treten.

4. Frage: Lassen sich Richter von einer Medienberichterstattung in ihrer Entscheidungsfindung beeinflussen?

Detjen: Wir nehmen die Welt durch Medien wahr. Es ist eine Illusion, zu glauben, irgendjemand könne sich vom Einfluss der Medien befreien.

5. Frage: In welchem konkreten Fall hätten Sie dazu geraten, Litigation-PR-Experten einzusetzen?

Detjen: Es ist nicht die Sache von Journalisten, in konkreten Fällen PR Beratung zu geben.

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Über Stephan Detjen

Rechtsanwalt Stephan Detjen ist seit Juni 2008 Chefredakteur des Deutschlandfunks. Zuvor war er von 1997 bis 1999 Korrespondent für die Programme des Deutschlandradios und den ARD Hörfunk beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. 1999 ging Stephan Detjen dann als Parlamentskorrespondent nach Berlin und wurde 2001 stellvertretender Leiter des Hauptstadtstudios von Deutschlandfunk und Deutschlandradio Berlin. Seit 2004 leitet Stephan Detjen eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung neuer Sendungen und Vorbereitung einer umfangreichen Programmreform im Berliner Funkhaus des Deutschlandradios, ab März 2005 zusätzlich die Abteilung Aktuelle Kultur im Deutschlandradio Kultur.

Stephan Detjen hat Bücher und Aufsätze zu juristischen und zeitgeschichtlichen Themen veröffentlicht, zuletzt – gemeinsam mit Marion Detjen und Max Steinbeis„Die Deutschen und das Grundgesetz. Entwicklung und Grenzen unserer Verfassung“, Pantheon, 2009. Er erhielt den Pressepreis des Deutschen Anwaltvereins und wurde mit seiner Redaktion für die Sendung „Radiofeuilleton“ mit dem Preis „Politik und Kultur“ des Deutschen Kulturrats ausgezeichnet.

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