Scheinheiliges, zynisches Spiel
28. Juli 2011 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare Artikel drucken
Der Vorsitzende des Richterbundes, Christoph Frank, schreibt in einem lesenswerten F.A.Z.-Gastbeitrag allen Prozessbeteiligten der Causa Kachelmann ins Stammbuch, welche Rolle sie in einem rechtstaatlichen Verfahren einzunehmen haben. Er fordert, sich „auf die Grundsätze des Strafprozesses zu besinnen.“ Besonders kritisiert er das Verhalten der Medien: „Es ist ein scheinheiliges, vordergründiges und zynisches Spiel mit den Belangen des Opferschutzes, wenn Opfer medial stigmatisiert werden, zugleich aber wirksamere Opferschutzregeln eingefordert werden. Interviews mit Zeuginnen vor ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung begründen eine neue Qualität der Unkultur der medialen Steuerung von Strafprozessen. Die Zeuginnen sind in ihrer Doppelrolle als Gesprächspartner einerseits und unter der Wahrheitspflicht stehende Prozessbeteiligte andererseits überfordert. Sie werden der Gefahr ausgesetzt, dass ihre Glaubwürdigkeit sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch in der Beweiswürdigung durch das Gericht in Zweifel gezogen wird. Und zwar umso mehr, wenn Widersprüche bei einer Vernehmung unter Ausschluss der Öffentlichkeit von dieser nicht unmittelbar wahrgenommen und bewertet werden können. Es entstehen unterschiedliche Erkenntnisebenen, welche die Hauptverhandlung entwerten und die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen aufheben.“
Frank kommt zu dem Schluss: „Der Fall Kachelmann mit all seinen negativen Begleiterscheinungen in der Berichterstattung ist nicht typisch für die strafrechtliche Aufarbeitung von Gewalt- und Sexualdelikten. Dass dies so bleibt, liegt in der Verantwortung aller Akteure innerhalb und außerhalb der Gerichtssäle.“
Kommentare
Kommentar abgeben