Die Erfindung der freundlichen Abmahnung
27. August 2012 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare Artikel drucken
Schönes Beispiel dafür, nach welch unterschiedlichen Eigengesetzlichkeiten Recht und Medien funktionieren. Wer abmahnt, etwa um seine Marke zu schützen, macht sich ziemlich unbeliebt. Wir erinnern uns an den Shitstorm gegenüber Jack Wolfskin. Jack Daniels demgegenüber wird jetzt von allen gelobt, weil man eine besonders freundliche Abmahnung „erfunden“ habe. Diese Abmahnung erklärt, weshalb man zu rechtlichen Schritten gezwungen ist, und außerdem bietet sie sogar finanzielle Hilfe an, wenn man sich schnell entschließt, die markenverletzenden Darstellungen zu ändern.
Wer heutzutage abmahnt, muss stets die Wirkung in der Öffentlichkeit abschätzen. Was immer man auch schreibt, es wird mit großer Wahrscheinlichkeit in die Öffentlichkeit gelangen und kommentiert werden. Auf der anderen Seite muss man rechtlich lege artis vorgehen, um nicht selbst in ein Haftungsrisiko zu laufen. Dazu gehört es, eine strenge Frist zu setzen, Klage anzudrohen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu verlangen. Anderenfalls riskiert man, die Eilbedürftigkeit für eine einstweilige Verfügung zu verlieren. Freundlich geht anders. Aber vielleicht ist es ja schon ein Schritt, nach dem Vorbild von Jack Daniels dem Empfänger zu erklären, aus welchen wohlüberlegten Gründen man vorgeht. Zudem bricht sich kein Abmahnanwalt einen Zacken aus der Krone, wenn er in seinen Schreiben eine höfliche Tonalität anschlägt.
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