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Twittern aus dem Gerichtssaal

2. Dezember 2011 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare Artikel drucken

Martin Huff berichtet in Legal Tribune Online über eine Entscheidung des LG Mannheim, in der das Twittern aus dem Gerichtssaal untersagt wurde. Diese Entscheidung hält Huff für falsch. Es mache keinen Unterschied, ob man sich mit einem Füller Notizen machte und dann seine Botschaften draußen vor dem Gerichtssaal absetzte oder aber die Botschaft direkt im Saal in das Smartphone eingäbe. Eine Störung der Verhandlung liege darin nicht.

Die Ausführungen überzeugen. Auch wenn es eine empirisch ungeklärte Frage ist, ob sich Prozessbeteiligte anders verhalten, wenn ihre Aussagen direkt und ungefiltert und nicht erst nach der Verhandlung und nach einer gewissen Reflektionszeit über die Medien gehen. Betrachtet man die komplizierten Regeln zur Verdachtsberichterstattung, geht man aber mit unbedarftem Twittern aus dem Saal durchaus ein eigenes Risiko ein. Ausgewogene und sachlich dem Zweifelsstand angemessene Beschreibungen des Verfahrens lassen sich in kurzen Textmessages kaum transportieren.

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