Seminar to go: Uwe Wolffs „Medienarbeit für Rechtsanwälte“
23. Februar 2010 | Autor: Gastblogger | Keine Kommentare Artikel drucken
Hendrik Wieduwilt, Jurist und Journalist (u.a. Frankfurter Allgemeine Zeitung), rezensiert für den Litigation-PR-Blog die Neuerscheinung „Medienarbeit für Rechtsanwälte“:
„PR“ ist ein Begriff, dem Journalisten und Anwälte in der Regel abschätzig begegnen. Journalisten, weil sie sich täglich gegen die vermeintliche Vereinnahmung durch die andere Seite wehren müssen, Anwälte, weil sie oft davon überzeugt sind, dass sich ihr Ruhm allein durch Plädoyers und präzise gearbeitete Traktate, nicht aber ausgerechnet durch Schreiberlinge vergrößere. Diese will Uwe Wolff mit seinem Buch „Medienarbeit für Rechtsanwälte“ nun in die Realität des Rechtsberatungsmarktes zurückholen.
„Communicate or die!“ lautet daher eines der Kapitel in „Handbuch für effektive Kanzlei-PR“ – es ist, anders als manch ein „Handbuch“ in der Juristerei, mit 182 Seiten tatsächlich handlich. In flotten Texten, Interviews und Checklisten fast der frühere Focus-Journalist zusammen, was bislang Seminarteilnehmern vorbehalten blieb.
Neben den schon aus dem vorigen Litigation-PR-Werk „Im Namen der Öffentlichkeit“ (mit Stephan Holzinger) bekannten Studien über das Verhältnis von Journalisten und Anwälten und deren bald gegenläufigen, bald gleichlaufenden Interessen führt Wolff in aller Behutsamkeit in den Medienalltag: Was ist eigentlich eine „Nachricht“ und wie mache ich meinen Fall zu einer? Was ist der Unterschied zwischen „brisant“ und „exklusiv“? Seine Tipps zielen mal auf den an Hybris krankenden „Staranwalt“, der gegenüber Journalisten tatsächlich auf diese Bezeichnung besteht, mal sind sie sehr grundsätzlich – so erinnert der Autor verdienstvoll an die bisweilen als Selbstverständlichkeit überschätzte Regel, dass man als Anwalt den Journalisten zeitnah zurückrufen sollte.
Eine Erfolgsgeschichte in Sachen Medienarbeit erzählt die Wiesbadener Rechtsanwältin Sibylle Schwarz, die auf zwei Jahre mit immerhin 80 Beiträgen zurückschaut, in denen Kollege oder Kanzlei genannt werden. Sie schließt ihren Bericht mit der verbreitenswerten Bemerkung, dass etwa Journalisten nicht für Richter schreiben und viele Anwälte „furchtbare Angst“ davor haben, dass die Redakteure etwas schreiben, was die Robenträger nicht gesagt haben wollen und später ihr Mandat schädigen könnte. Wolff bietet indes auch für den Fall des Falschzitats eine abgestufte Antwort – die allerdings nicht bei der einstweiligen Verfügung beginnt. Sogar ein bloggender Anwalt kommt zu Wort – auch wenn der befragte Carsten Hoenig einräumt, „für die Mandantengewinnung“ gebe es „bessere Möglichkeiten“.
Den Tiefpunkt des Buchs markiert in mancher Hinsicht ein Beitrag von Wolffs Kollegin Hella Dubrowsky: Das Studium verlange die „Erhabenheit einer antiquierten Sprache“ analysiert sie dort, kurze Sätze verböten sich dem Juristen und dieser sei darob „in extremen Fällen“ womöglich nicht einmal in der Lage einen Döner zu bestellen. Der Journalist wiederum nähme es „oft mit der Rechtschreibung nicht sehr genau“ – schon sei folglich ein „Keil“ zwischen den beiden. Dubrowskys finaler Ratschlag, die vermeintliche Befremdlichkeit dadurch zu überbrücken, dass „ein Jurist mit einem Journalisten einfach mal einen heben geht“ ist die Art von plumper Anbiederei, vor der Wolff fünf Seiten zuvor richtigerweise warnt.
Auch Wolffs Seminarleitertonfall wird nicht jedem durchweg behagen. Sein Rat an immerhin ziemlich erwachsene Anwälte, sie mögen sich ins „soziale Netzwerk Ihrer Stadt“ begeben und statt einem „Juristen-Porno“ wie NJW oder Juve auch einmal die Zeitung sowie fachfremde Bücher lesen, dürfte schlichtere Advokaten zu spät und die gebildeteren ohne Not erreichen. Niemanden sollte zudem überraschen, dass Wolff, hauptberuflich Leiter von NAIMA Strategic Legal Services, im Kapitel „Wenn alles zuviel wird“ dezent zur Inanspruchnahme professioneller Hilfe rät.
Das Buch gewährt dennoch einen leichten, schnellen Einblick in eine andere Welt. Wer also gelegentlich kopfschüttelnd zur Kenntnis nimmt, wie der Partner einer internationalen Top-Kanzlei schon wieder in einem überregionalen Wirtschaftsblatt rauf- und runterzitiert wird oder die Lokalpresse jenen Einzelkämpfer wegen seiner Anlegerverfahren feiert, sollte einen Blick riskieren.
Wolff, Uwe: Medienarbeit für Rechtsanwälte. Ein Handbuch für effektive Kanzlei-PR, Wiesbaden 2010, 182 Seiten.
Autor der Rezension ist Hendrik Wieduwilt, Jurist und Journalist (u.a. Frankfurter Allgemeine Zeitung) aus Kiel. Schwerpunktmäßig befasst er sich mit medien- und internetrechtlichen Themen – und der Litigation-PR.
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