Kommunikation: Die Staatsanwaltschaft kann das nicht?
6. Oktober 2015 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare | Artikel drucken
Darf man Mitteilungen der Staatsanwaltschaft noch trauen? Diese Frage stellt Hans Leyendecker in der Süddeutschen. Nicht erst nach der Falschmeldung der Braunschweiger Staatsanwaltschaft, man habe ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen den ehemaligen Volkswagen-Vorstand Martin Winterkorn eingeleitet, scheint ein kritisches Hinterfragen offizieller Pressestatements durchaus nötig. Was ist das: Zufall, Fahrlässigkeit oder nur Pech? Dem Investigativ-Journalisten Leyendecker fällt jedenfalls auf, „dass sich die Fälle häufen, in denen Staatsanwaltschaften gegenüber der Öffentlichkeit falsche oder irreführende Angaben machen.“ Also: Warum schießen Strafverfolgungsbehörden solche Böcke? Vielleicht ist die Antwort einfach: Sie können keine Kommunikation! Es ist offensichtlich die Selbstüberschätzung einiger Staatsanwälte, die meinen, dass erprobte juristische Rhetorik reicht, um gegenüber der Öffentlichkeit den Standpunkt der Behörde deutlich zu machen. Diese Spezies ist dann selbst überrascht, wenn Empfänger orientierte Komunikation außerhalb des Gerichtsgebäudes nach anderen Regeln funktioniert als hinter den Türen der Justizsäle. Und dann gibt es noch die Strippenzieher, die glauben, strategische Kommunikation zu beherrschen und – mit anonymen Info-Häppchen hier und „vertraulichen“ Gesprächen da – Spielzüge vorzunehmen, die ihrer Prozessführung förderlich sind. Zumindest aber ihrem Ego. Gern wird man als Journalist ins Büro des leitenden Staatsanwalts geladen. Der bietet dann großzügig an, sich persönlich um eine Tasse Kaffee zu bemühen und beim Rausgehen weist er dann auf die Dokumentenmappe auf seinem Schreibtisch und den Kopierer in der Ecke hin. (Eigene Erfahrung des Autors). Dabei geht es gar nicht immer um weltbewegende Fälle – man hat eher den Eindruck als glaubten Staatsanwälte, dass diese Form der Medienarbeit prinzipiell die normale Art des Dialogs mit Journalisten sei.
Die Staatsanwaltschaft erweist sich mit dieser unprofessionellen Medienarbeit mittelfristig einen Bärendienst. Das Ansehen der Strafverfolger hat gerade in den vergangenen Jahren enorm gelitten. Erhoffte (?) Effekte wie das Knüpfen belastbarer, vertrauensvoller Bande zu Journalisten, Steigerung des Renommees oder Verdeutlichen der eigenen Sichtweise noch vor Prozessbeginn blieben und bleiben aus – oder sind nur von kurzer Dauer. Ob als sich selbst demontierende Staatsanwaltschaft Bochum in der Causa Zumwinkel, als „Kavallerie der Justiz“ (Spiegel) im Fall Kachelmann oder als vermeintliche Geheimnis-Verräter in den Strafprozessen gegen Edathy und Wulff: Das Vertrauen in die einst als nahezu unantastbar geltenden Strafverfolger ist im Eimer – in der Öffentlichkeit und dementsprechend auch bei den Meinungsmultiplikatoren in den Redaktionen. Und wenn die Anwälte des Staates nicht mehr über eine unzweifelhafte Reputation verfügen, gerät das Gefühl von „gerechten Urteilen“ in der Öffentlichkeit schnell ins Wanken. Entweder legen Staatsanwaltschaften an die Öffentlichkeitsarbeit gleich hohe Maßstäbe an wie an das (straf)rechtliche Procedere eines Prozesses oder sie besinnen sich auf eine zurückhaltende, seriöse und über jeden Zweifel erhabene Informationsarbeit, die in den seltensten Fällen über das versenden einer knappen, sachlichen Pressemitteilung hinaus geht.
Zum presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber der Justiz
24. November 2014 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken
Martin W. Huff berichtet in einem Artikel auf LTO über die Auskunftspflichten der Gerichte gegenüber den Medien,die zuletzt wieder im Fall Hoeneß bedeutsam geworden sind. Den Artikel finden Sie hier.
„Kommunikation trifft Justiz. Eine empirische Studie zur Zusammenarbeit von PR-Beratern und Juristen“
5. November 2014 | Autor: Gastblogger | Keine Kommentare | Artikel drucken
Executive Summary der Masterarbeit von Marlene Lepper, Hochschule Osnabrück, University of Applied Sciences.
Aufgrund der Medialisierung der Gesellschaft und eines gestiegenen Interesses der Medien an rechtlichen Themen wird Litigation-PR (LPR) zunehmend bedeutender. Betrachtet man die Entwicklung von Veröffentlichungen rund um das Thema, lässt sich in dem Zeitraum von 2007 bis 2012 ein gewisser „Hype“ feststellen, der derzeit scheinbar wieder abnimmt. Dies wirft die Frage nach der aktuellen Situation der Litigation-PR in Deutschland auf.
Das in diesem Zusammenhang häufig verwendete Zitat: “Law is from Mars, public relations from Venus” deutet an, wie unterschiedlich Juristen und PR-Berater agieren und lässt erkennen, dass eine Zusammenarbeit beider Bereiche durchaus Schwierigkeiten mit sich bringt. Erfolgreiche Litigation-PR setzt jedoch eine intensive Koope-ration voraus. Denn nur diese kann am Ende zu erwünschten Synergieeffekten führen. Eine Abstimmung der Anwalts- und Kommunikationsstrategie ist dabei unerlässlich, da ein konsistentes Bild in der Öffentlichkeit nur erzeugt werden kann, wenn sich Aussagen, die im Spielfeld des Rechts und im Spielfeld der Medien getätigt werden, nicht widersprechen.
Vor diesem Hintergrund hatte die am Institut für Kommunikationsmanagement an der Hochschule Osnabrück erstellte Masterarbeit den Anspruch, das bestehende Wissen über Litigation-PR und die Zusammenarbeit von Juristen und PR-Beratern wissenschaftlich zu fundieren und Handlungsempfehlungen zu geben.
Die Studie
Um möglichst differenzierte Einschätzungen und Aussagen sowohl von PR-Beratern als auch Juristen erhalten zu können, wurden in der qualitativen, nicht-repräsentativen Studie Leitfadeninterviews mit acht Experten aus Unternehmen, Kanzleien und Agenturen geführt. Die Auswahl der Experten deckt dabei sowohl die unternehmensinterne sowie -externe Perspektive ab.
Executive Summary
Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick
Entwicklung und Bedeutung von LPR: Zunächst kann festgehalten werden, dass Litigation-PR sich als Begriff bei den Befragten zwar durchgesetzt hat, er aufseiten der Justiziare aber noch nicht bekannt ist. Zudem kann auf Basis der Gespräche konstatiert werden, dass LPR mittlerweile keine Modeerscheinung mehr ist. Der an-fängliche, teilweise von Beratern betriebene „Hype“ ist zwar abgeebbt, jedoch sehen alle Gesprächspartner mit einer Ausnahme die Relevanz von LPR und arbeiten bei ihren Fällen regelmäßig mit LPR-Beratern zusammen. Wie auf Basis der Literatur bereits anzunehmen war, sind sich auch die meisten Gesprächspartner einig darin, dass der Bedarf steigen wird. Auf Basis der Interviews kann überdies vermutet wer-den, dass sich möglicherweise ein neues Berufsfeld des internen LPR-Beraters herauskristallisieren wird – in großen Unternehmen, die regelmäßig mit unternehmens-kritischen Themen konfrontiert werden, könne laut der Befragten der Einsatz eines solchen Beraters sinnvoll sein.
Leistung LPR-Berater: Es konnte herausgefunden werden, dass die in der Literatur dargestellte Selbstüberschätzung der Anwälte in der Praxis nicht (mehr) anzutreffen ist. Die befragten Anwälte erkennen die Leistung der LPR-Berater eindeutig an und meinen, dass ein LPR-Experte im Gegensatz zum Juristen in der Lage sei, medien-relevante Themen zu erkennen und Botschaften mediengerecht zu formulieren sowie gezielt zu platzieren. Überdies seien das Vertrauensverhältnis und der Kontakt zu Journalisten ein wichtiger Aspekt in Krisensituationen – darüber verfügen die Anwälte in der Regel nicht. Dem entspricht auch die Beobachtung des befragten LPR-Beraters, dass bei den Anwälten eine Sensibilisierung stattgefunden habe und sie bei öffentlichkeitsrelevanten Fällen dem Mandanten den Einsatz eines Experten nahelegen.
Insgesamt betonen die Juristen jedoch auch, dass die Zusammenarbeit mit einem LPR-Spezialisten nicht alltäglich ist. Es käme zwar regelmäßig vor, im Verhältnis zu der Gesamtanzahl an Fällen sei es aber nur ein kleiner Teil, der den Einsatz eines Kommunikationsspezialisten erfordere.
Zusammenarbeit PR-Berater und Jurist: Das Zustandekommen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien betreffend wurde herausgefunden, dass als Screeningkriterium1 bei der Auswahl einer LPR-Agentur lediglich Empfehlungen und Vertrauen eine Rolle spielen. Andere Kriterien wie der Webauftritt, Referenzen oder die Größe der Agentur sind scheinbar nicht von Bedeutung. So schildern die Anwälte, dass sie mit einem Pool aus zwei bis drei Agenturen zusammenarbeiten, die sie ihren Mandanten empfehlen. Der Kontakt zu diesen Agenturen sei entweder auf Basis von Empfehlungen durch andere Kanzleien oder aufgrund einer vorherigen Zusammenarbeit zustande gekommen.
Sowohl in der internen als auch externen Zusammenarbeit gibt es laut Aussagen der Interviewten kaum Konflikte oder Probleme. Während in der Literatur typische Klischees und Konflikte beschrieben werden, konnten diese also durch dieses Forschungsprojekt nicht bestätigt werden. Einziger Aspekt, der Konfliktgefahr darstellen könnte, bei den Befragten aber zu keinen großen Differenzen führt, ist die unterschiedliche Arbeitsweise der beiden Parteien.
Optimierungsbedarf: Während die Literatur der letzten Jahre zahlreiche Verbesse-rungsvorschläge aufführt, lassen die Erkenntnisse dieser Arbeit die Vermutung zu, dass in den letzten Jahren bereits ein Umdenken stattgefunden hat und sich beide Seiten aufeinander eingestellt haben. Einige grundsätzliche Dinge, die zu einer guten Zusammenarbeit führen, wurden in den Gesprächen thematisiert. Demnach kann die Zusammenarbeit gelingen, wenn Vertrauen, Wertschätzung sowie Respekt bestehen. Zudem sei es in der Kooperation wichtig, sich gegenseitig zuzuhören, die Denkweise des anderen zu verstehen, Verständnis füreinander mitzubringen und das eigene Ego zurückzustellen. Arbeiten beide Seiten in dieser Weise zusammen, können Legalität und Legitimität in Bezug auf das Unternehmen oder den Mandanten bestmöglich in Einklang gebracht werden.
Screening ist ein Mechanismus, Informationsasymmetrien zu reduzieren. Der Begriff stammt aus der Neuen Institutionenökonomik, genauer gesagt aus der „Prinzipal-Agenten-Theorie“. Dort wird Screening definiert als „[…] die vertraglichen und nicht-vertraglichen Lösungsansätze, die der Prinzipal ergreift, um sein Informationsdefizit bezüglich der Eigenschaften des Agenten vor Vertragsabschluss abzubauen“ (Alparslan 2006:29).
Handlungsempfehlungen
Die Leitfadeninterviews zeigten, dass sowohl in den Unternehmen, als auch in der externen Beratung augenscheinlich der richtige Weg gegangen wird. Anstelle von Machtdemonstrationen sind Verständnis und Anerkennung der gegenseitigen Leistungen in den Vordergrund getreten – dies stellt eine unerlässliche Grundlage für eine gute Kooperation dar. Dennoch zeigt sich durch die Gespräche auch weiterer Handlungsbedarf.
Frühzeitiges Kennenlernen und klare Absprachen: Unabhängig von einer Krisensituation sollten beide Abteilungen sich frühzeitig kennenlernen – beispielsweise durch einen Workshop. Auf diese Weise ist es möglich, gezielt das Verständnis fürei-nander zu stärken. Dies wirkt sich dann sowohl auf die alltägliche Zusammenarbeit als auch auf die Zusammenarbeit in Krisensituationen positiv aus. Überdies sind strukturierte und geregelte Prozesse notwendig. Wenn bereits im Alltagsgeschäft die Zusammenarbeit unter fehlenden Absprachen, klaren Ansagen und somit gestörten Abläufen leidet, wird sie insbesondere in einer Krisensituation, die schnelles, aber konzentriertes Handeln erfordert, versagen. Vor diesem Hintergrund ist es ebenfalls wichtig, dass Informationen untereinander offengelegt werden – dies scheint insbesondere in der externen Beratung teilweise nicht zu erfolgen und kann dazu führen, dass die Kommunikationsstrategie nicht bestmöglich auf die Anwaltsstrategie abge-passt werden kann.
Review: Im Anschluss an ein Projekt, eine Krisensituation oder Ähnlichem, ist die Bedeutung eines Review nicht zu unterschätzen. Daher sollten beide Parteien der anderen Seite spiegeln, was aus dem gemeinsamen Projekt geworden ist, d.h. beispielsweise zu erklären, warum Wortlaute oder der Inhalt einer Publikation geändert wurden. Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden und fördert das Verständnis für die Denkweise des Anderen.
Task-Force: Für den Fall einer Krise kann es außerdem sinnvoll sein, eine Task-Force zu bilden und festzulegen, wer bei entsprechenden Krisenszenarien eingebunden wird. Darüber hinaus sollten die Beteiligten im Voraus festlegen, wann der Einsatz eines externen LPR-Beraters notwendig sein könnte. Zudem sollten Kriterien erarbeitet werden, anhand derer man im Ernstfall eine LPR-Agentur auswählt, damit dieser Prozess nicht stattfinden muss, wenn das Unternehmen bereits vor einer möglichen juristischen Auseinandersetzung steht.
Kommunikationsstrategie: Sowohl in der Literatur als auch in den Interviews zeigt sich, dass die Kommunikationsstrategie während einer Krise immer noch häufig durch „Kein Kommentar“ geprägt ist. Dadurch, dass dies in der Öffentlichkeit meist wie ein Schuldeingeständnis wirkt, sollten Unternehmen ihre Strategie diesbezüglich überdenken – die Vorgehensweise hierzu sollte frühzeitig und nicht erst in der Kri-sensituation thematisiert werden.
Fazit & Ausblick
Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass der Bedarf an professioneller Litiga-tion-PR und abgestimmter Zusammenarbeit der beiden Parteien steigt, wobei die Experten sich einig sind, dass sich nicht alle Agenturen, die derzeit LPR anbieten, auf diesem Gebiet etablieren werden. Für die Zukunft gilt es, die Diskussion um ethi-sche Standards und legitime Instrumente weiter voranzutreiben.
Abschließend bleibt zu sagen, dass LPR keine Wunderwaffe ist. So führen die Be-fragten auch klare Grenzen der prozessbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit auf. Dem-nach könne man die Presse nicht instrumentalisieren und man müsse sich dem Risiko bewusst sein, dass sich die Berichterstattung auch negativ auf den Gerichtsprozess auswirken könne.
Treffen sich zwei (Ex-)Journalisten…vor Gericht?
15. Oktober 2014 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare | Artikel drucken
Der ehemalige Bild-Chef und heutige Vorstandsvorsitzende von WMP EuroCom, Hans Hermann Tiedje, war nie dafür bekannt, ein Mann des Floretts zu sein. Er bevorzugte sowohl als Journalist als auch in seiner Funktion als Litigation-PR-Berater im legendären Falk-Prozess eher den Säbel (wenn gerade keine Keule zu Hand war). Und auch aktuell versucht er – jetzt mit strafrechtlichen Waffen – einem Kritiker eindrucksvoll zu verdeutlichen, dass er kein Freund von intellektuellen Sprachscharmützeln ist. Star-Anwalt Gerhard Strate hat bestätigt, dass sein Mandant Tiedje Strafanzeige wegen des „Verdachts der üblen Nachrede“ gegen den stern-Journalisten Hans-Martin Tillack gestellt hat. Tillack habe einen “besonders schweren Fall” der üblen Nachrede begangen, da er bei “unbefangenen Lesern” aufgrund einer “ausgeklügelten Wortwahl” in “ironischer Form” den Eindruck erweckt habe, Tiedje würde Politiker beeinflussen wollen. Die ganze Geschichte bringt das Magazin meedia
Update (10.11.2014):Publishing stern-Reporter Hans-Martin Tillack darf weiterhin Vermutungen über die Lobbyarbeit von Ex-Bild-Chefredakteur Hans-Hermann Tiedje, bzw. seiner PR-Agentur WMP EuroCom AG, anstellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin, bei der Tiedje-Anwalt Gerhard Strate Anzeige wegen übler Nachrede erstattet hatte, stellte die Ermittlungen ein. (Quelle: meedia)
Buchempfehlung: Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften
11. September 2014 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken
Kein Zweifel: Strafverfahren werden zunehmend mediasiert. Mit der Medienarbeit der Staatsanwaltschaften befasst sich die empirische Studie (endlich einmal Fakten!) von Julia Kottkamp, auf die wir Sie gern hinweisen möchten:
Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften in der Mediengesellschaft: Eine repräsentative Studie
- Verlag: Springer VS; Auflage: 2015 (19. August 2014)
- Sprache: Deutsch
- ISBN-10: 3658068922
- ISBN-13: 978-3658068929
- Preis: EUR 34,99
Wie wirkt Litigation-PR?
28. August 2014 | Autor: Dr. Per Christiansen | Keine Kommentare | Artikel drucken
„Litigation-PR“ ist doch nur ein Budenzauber, ein in Mode gekommenes Geschäft mit der Angst betuchter Mandanten. So lautet ein verbreitetes Vorurteil.
Wirkt Litigation-PR überhaupt? Lässt sich mit Maßnahmen der Litigation-PR vor Gericht wirklich etwas für den Mandanten erreichen? Die Wissenschaft ist bislang Belege für die Effektivität von Litigation-PR schuldig. Ideal zur Beweisführung wäre ein Testszenario, in welchem man einen Prozess mit denselben Beteiligten einmal mit und einmal ohne PR-Begleitung durchspielt. Dieses Szenario ist jedoch nicht realisierbar, weil das Vorverständnis der Beteiligten aus der ersten Runde den Verfahrensgang in der zweiten Runde beeinträchtigen würde. Immerhin lassen sich aber einige Wirkmechanismen beschreiben, die eine Effektivität der Litigation-PR plausibel erscheinen lassen:
Drohpotential/Vergleichsbereitschaft
PR-Maßnahmen können Druck auf die Gegenseite ausüben. Der Effekt ist eine Verunsicherung (aus der Fehler resultieren können) und möglicherweise eine erhöhte Bereitschaft, einen Vergleich zu schließen. Die emotionalen Reaktionen auf eine Berichterstattung sind in den Medienwissenschaften weitgehend erforscht.
Prozess-Anwälte kennen die Strategie des „triple pressure point play“ aus Kapitalanlegerstreitigkeiten: Wenn man einen Klagegegner so richtig unter Druck setzen möchte, geht man wie folgt vor: Im ersten Schritt erhöht man die Klagsumme/den Streitwert auf so schwindelerregende Höhen, dass der CEO um seinen Job fürchten muss, wenn er den Prozess verliert. Im zweiten Schritt bringt man den Aktienkurs des Gegners unter Druck. Im dritten Schritt diskreditiert man den Gegner in der Öffentlichkeit. Alle drei „Schmerzpunkte“ befeuern sich dann gegenseitig und der Zeitpunkt für Vergleichsgespräche ist gekommen. Keine schöne und keine ethische Strategie, aber ein Anwendungsfall für einen Wirkmechanismus von Litigation-PR.
Reputationsmanagement
Ähnlich wird man gelten lassen können, dass Litigation-PR die Reputation des Mandanten schützen oder verbessern kann. Reputationsmanagement ist auch außerhalb der juristischen Arenen eine etablierte Standarddisziplin der public relations. Reichweite, die Verhinderung einer Verbreitung von nachteiligen Botschaften, die Übernahme von vorteilhaften Botschaften in den Medien sind Indikatoren für ein erfolgreiches Reputationsmanagement.
Im Detail ist das Reputationsmanagement im Umfeld von Gerichtsverfahren allerdings noch wenig erforscht. Hier böte es sich an, die Begleitkommunikation in vergleichbaren Fallkonstellationen zu untersuchen. Beispielsweise Vergewaltigungsvorwürfe gegen Prominente gehen manchmal vergleichsweise harmlos in den Medien unter, manchmal eskalieren sie bekanntlich zu Medienspektakeln.
Psychisch vermittelte Beeinflussung des Gerichts
Die Gretchenfrage der Litigation-PR ist jedoch, ob man mit Mitteln der PR im Gerichtshof der öffentlichen Meinung zugleich den Verfahrensausgang vor Gericht beeinflussen kann. Mit diesem Anspruch tritt die Litigation-PR amerikanischer Prägung auf. Der Fall Amanda Knox wurde zum Synonym für eine (zunächst) erfolgreiche PR-Strategie vor Gericht.
In Deutschland ist man gegenüber einer mittelbaren Beeinflussung des Gerichts skeptischer, zumal die Gerichtsverfassung kein medial anfälliges Jury-System kennt. Gemeinhin hält man das deutsche Gerichtssystem für immun gegen „außerjuristische“ und sachfremde Einflussnahme. In einer Befragung von Prozessbeteiligten an Strafverfahren schätzten sich 25% der Strafrichter und 37% der Staatsanwälte sich selbst so ein, dass Medienberichterstattung einen Einfluss auf die Höhe der Strafe habe (Kepplinger 2010: 164). Diese Zahlen sollte man so lesen, dass ein Teil der Beteiligten selbstkritisch reflektiert und eine Beeinflussung für möglich hält, die ganz überwiegende Zahl von Befragten der Litigation-PR hingegen keinerlei Effekt zumisst.
Mir scheint hier Vorsicht geboten. Wir unterstellen in unserem Gerichtssystem gern, der Richter/die Richterin seien vollständig rationale Subsumtionsautomaten, die die Vorgänge im Gerichtssaal neutral aufnehmen und rational und nachvollziehbar mental zu einer methodisch einwandfreien juristischen Lösung verarbeiten. Auf emotionale und psychische Zustände des Gerichts nimmt die Prozessordnung allenfalls im Rahmen der Befangenheitsregeln Rücksicht.
Indessen gibt es kein Gehirn, das so funktioniert. Die Gehirnforschung zeigt, dass es sich im Grunde genau anders herum verhält. Bevor ein Gedanke im Bewusstsein wahrnehmbar wird, wurde er durch zahlreiche unterbewusste und emotionale Prozesse geformt, entwickelt und gerechtfertigt. Die Eigenwahrnehmung der rationalen Entwicklung eines Gedankens frei von psychologischen Parametern ist eine Illusion. Die Psychologie kennt zahlreiche Effekte, die zwar nicht in einer Verfahrensumgebung, wohl aber in anderen Testszenarien bewiesen wurden, und die unmittelbar im Zusammenhang mit Litigation-PR zur Anwendung kommen können. Hierzu gehört zum Beispiel der bekannte Truth-Effekt: Je häufiger wir eine Aussage gehört haben, desto höher schätzen wir den Wahrheitsgehalt dieser Aussage ein. Je öfter man hört, der Angeklagte sei unschuldig, desto mehr ist das Gehirn des Richters in der Versuchung, dies auch zu glauben. Das Gruselige dabei ist: Die Psychologie konnte nachweisen, dass dieser Effekt auch dann funktioniert, wenn man sich gar nicht der Tatsache bewusst ist, dass man eine Aussage bereits mehrmals gehört (oder gelesen) hat. Ähnlich ließ sich nachweisen: Je leichter Informationen aufgenommen werden können (Lesbarkeit, Struktur, Sprache, Fokus usw.), desto eher tendiert das Gehirn dazu, die Aussage für wahr/sympathisch zu halten, sog. „perceptual fluency“. Die verständliche Aufbereitung komplexer juristischer Fragen hat danach eine eindeutige Funktion. Weiter lässt sich denken, dass Gruppenzwang, der sog. Dr.-Fox-Effekt und der Halo-Effekt eine Rolle spielen können.
Keiner dieser Effekte garantiert ein Obsiegen vor Gericht. Wahrscheinlich lassen sich diese Effekte auf der Mikroebene in einzelnen Verfahren nicht oder nur schwerlich nachweisen. Juristische Methode, professionelle Ausbildung und der Instanzenzug sind überdies Abwehrmittel gegen derartige Prädispositionen. Jedoch scheint es mir fahrlässig zu sein, psychologische Effekte der zuständigen Richter künstlich auszuklammern, wenn man sich den letzten Wirkfaktor von Litigation-PR vergegenwärtigt, nämlich:
Vagheit und Ermessensspielräume im Gesetzesrecht
Die Spielräume, die die Gesetze den Juristen bei der Urteilsfindung lassen, sind entgegen landläufiger Meinung nicht gering, sondern groß. Geradezu erschreckend groß. Spielräume gibt es zum einen bei der Bewertung im Tatsächlichen. Ist eine Aussage nun so oder so zu verstehen? Welche Bedeutung kommt diesem Indiz zu? Spielräume gibt es aber auch in der direkten Gesetzesanwendung. Unbestimmte Rechtsbegriffe, sprachliche Unklarheiten, Tatbestandsermessen, Auslegung, juristische Methoden wie Analogie oder teleologische Reduktion, die Orientierung des Rechts am Zweck und das methodische Ziel der Vermeidung von Wertungswidersprüchen – all dies sind Elemente einer juristische Argumentation, die nicht mit mathematischer Genauigkeit verifiziert werden können, sondern eine Wertung durch das Gericht beinhalten. Eben diese Spielräume können ein Einfallstor für die benannten psychologischen Effekte sein, mit denen Litigation-PR arbeiten kann.
Literatur: Kepplinger, Hans Mathias, Die Öffentlichkeit als Richter? Empirische Erkenntnisse zu einer brisanten Frage, in: Die Öffentlichkeit als Richter?, hrsg. Von Volker Boehme-Neßler, Nomos 2010, S. 154 ff.
Die Kunst der Diskretion
4. August 2014 | Autor: Gastblogger | Keine Kommentare | Artikel drucken
Wann Family Offices Litigation-PR benötigen
Die Geschichte wird nicht auf der großen Bühne gespielt. Sie handelt von Familienclans, Millionen-Vermögen, einem hohen Maß an Diskretion – einer Welt im Verborgenen. Die Rede ist von Family Offices. Die Aufgabe von Family Offices ist die Vermögensverwaltung, also Bewahrung und Mehrung, von Reichen und so genannten Superreichen. In der Öffentlichkeit ist wenig über sie bekannt. Um ihre Reputation beispielsweise während eines Gerichtsprozesses zu schützen, benötigen sie Litigation-PR.
In Deutschland gibt es Family Offices seit den 80er- Jahren, und sie breiten sich immer stärker aus. Bislang gibt es nur Schätzungen. Rund 6.000 Menschen mit einem Vermögen von mehr als 30 Millionen Euro je Familie nutzen schon die Dienste eines Family Office. Beobachter sehen gar eine Gründungswelle. Schätzungen sprechen von rund 100 bis über 1.200 Single Offices und 20 bis 120 Multi Family Offices. Ein Family Office für eine einzige Familie lohnt sich ab einem Vermögen von einem dreistelligen Millionenbetrag. Der Begriff ist in Deutschland außerdem nicht geschützt.
Das Family Office verwaltet die Vermögen seiner Kunden und agiert diskret. Die Familien bleiben dabei gerne im Hintergrund. Das gilt auch für die wachsende Zahl der Wirtschaftsprozesse. Eine breite öffentliche Berichterstattung bedroht die Werte, die Reputation und die Intimsphäre. Immer mehr Family Offices wünschen sich daher professionelle Litigation-PR-Begleitung.
Wenn Kunstvermittler Schlagzeilen machen
Aktuell zeigt dies der Fall Achenbach sehr deutlich. Der Kunstvermittler ist bekannt mit den prominenten Sammlern und Künstlern sowie reichen Familien in der Republik. So richtete Achenbach beispielsweise das WM-Quartier der deutschen Nationalmannschaft in Brasilien mit Kunstwerken ein. Bei seiner Rückkehr klickten am Düsseldorfer Flughafen die Handschellen. Aktuell dominiert er die Schlagzeilen von der Wirtschaft bis zum Feuilleton.
Der Vorwurf: Der Kunstvermittler soll seine Kunden mit gefälschten Rechnungen für Käufe von Gemälden und Oldtimern beziehungsweise entsprechenden Provisionen betrogen haben. Zu den Opfern zählen prominente und reiche Familien wie der 2012 verstorbene Aldi-Nord-Erbe Berthold Albrecht sowie der Pharmaunternehmer Christian Boehringer. Der Schaden wird auf 60 Millionen Euro geschätzt. Aktuell sitzt Achenbach wegen dringenden Tatverdachts in Untersuchungshaft.
Ein Kunstvermittler gehört zu einem Netzwerk von Partnern, das einem Family Office zuarbeitet. Solche Partner sind auch Anwälte und Steuerberater. Sie unterstützen das Family Office mit Dienstleistungen, die das Family Office nicht selbst bereitstellt. Ein Kunstvermittler wie Achenbach verfolgt intensiv die Entwicklungen und Trends auf dem Kunstmarkt und sondiert günstige Gelegenheiten zum Kauf von Gemälden für seine Kunden.
Diese Tätigkeit scheint von Außen betrachtet unspektakulär. Dennoch kann das unterstützende Netzwerk zu einem Reputationsrisiko werden. So geschieht es gerade im Fall des Kunstvermittlers Achenbach. Daher benötigen Family Offices in ihrem Netzwerk einen Litigation-PR-Berater. Denn neben den Vermögenswerten ihrer Kunden verwalten sie auch deren Reputation. Falls ein öffentlichkeitswirksamer Cocktail aus Prominenten, reichen Familien, zweifelhaften Dienstleistern, gepaart mit einer gehörigen Portion Lug und Betrug entsteht, ist die Reputation schnell in Gefahr. Im Fall Achenbach sind Familien in die Öffentlichkeit geraten, die eben dieses vermeiden wollten.
Wenn die Öffentlichkeit zum Gerichtssaal zu werden droht, kommt die Stunde der Litigation-PR-Profis. Sie sorgen dafür, dass sich Family Offices vor allem um das kümmern können, was ihre Aufgabe ist: Vermögen verwalten.
Daniel Konrad ist Berater bei FleishmanHillard. Im Bereich Corporate Affairs betreut er nationale und internationale Kunden. Zu seinen Schwerpunkten zählt Litigation-PR sowie Fragen rund um das Thema Compliance. Er schreibt auch für den True-Affairs-Blog.
Ikea: Klagst du schon oder blogst du noch?
17. Juni 2014 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare | Artikel drucken
Den Ikea-Slogan „Entdecke die Möglichkeiten“ scheint die Rechtsabteilung des Möbelhauses wörtlich genommen zu haben. Frei nach dem Motto: Was abgemahnt werden kann, wird auch abgemahnt. IKEA Hackers: Oder die Geschichte einer vertanen Chance auf Sympathiepunkte…
UPDATE 20.05.2014: IKEA zeigt Gesprächsbereitschaft:
Neues Tier im Zoo? 5 Mythen zu Litigation-PR
16. Juni 2014 | Autor: Gastblogger | Keine Kommentare | Artikel drucken
In Deutschland ist die prozessbegleitende Kommunikation noch eine junge Disziplin. In den Augen manches Pressesprechers ist Litigation-PR jedoch ein Modephänomen mit altem Wein in neuen Schläuchen. Dabei wird die Diskussion über Litigation-PR noch oft von Vorurteilen bestimmt. Wir haben die 5 wichtigsten Mythen auf ihren Wahrheitsgehalt hin untersucht:
Mythos 1: Litigation-PR greift Staatsanwälte und Richter an!
In Deutschland haben sich für Litigation-PR zwei maßgebliche Stoßrichtungen entwickelt. Der Reputationsschutz des Unternehmens, das sich vor oder in einem Prozess befindet. Außerdem das Schaffen eines günstigen Meinungsklimas für eine außergerichtlichen Einigung. Zu den wichtigsten Zielgruppen bei der Litigation-PR gehören Politiker und Journalisten. Eine Beeinflussung des Gerichts verbietet sich dabei für seriöse Litigation-PR-Berater.
Mythos 2: Litigation-PR ist das gleiche wie Krisen-PR!
Bei Krisen-PR und Litigation-PR handelt es sich um zwei verschiedene Disziplinen. Krisen-PR ist die Feuerwehr, die in der Akutphase versucht, das Unternehmen aus der Schusslinie zu nehmen. In den meisten Fällen dauert diese Phase mehrere Tage bis wenige Wochen. Die Zeit nach der akuten Krise ist bei vielen Unternehmen durch die rechtliche Aufarbeitung und damit der Auseinandersetzung vor Gericht geprägt. In dieser Phase kommt Litigation-PR zum Einsatz. Im Fall Deutsche Bank gegen Leo Kirch dauerte diese Phase zwölf Jahre. In einem Litigation-Mandat kann es immer wieder zu Episoden kommen, in denen Krisen-PR eine wichtige Rolle spielt.
Mythos 3: Litigation-PR ist ein Modephänomen!
Vergleicht man Litigation-PR mit anderen etablierten Kommunikationsdisziplinen in Deutschland ist Litigation-PR noch jung. Dennoch reichen die Wurzeln in den USA über 20 Jahre zurück. Mit der Zunahme gerichtlicher Auseinandersetzungen für Unternehmen nimmt auch die Bedeutung prozessbegleitender Kommunikation stetig zu. Dabei integriert Litigation-PR mit Media Relations, Public Affairs, Krisen-PR, Finanzkommunikation eine Vielzahl von Kommunikationsdisziplinen mit langer Geschichte.
Mythos 4: „Litigation-PR haben wir immer schon gemacht!“
Diese Aussage wird häufig von Unternehmenskommunikatoren getroffen. Litigation-PR also als klassische PR mit geringfügig anderen Mitteln? Die klassische PR bringt Unternehmen in die Medien, positioniert Marken, launcht Produkte – und startet ein kommunikatives Feuerwerk. Der Erfolg wird anhand der Berichterstattung in den Medien gemessen. Litigation-PR sieht oft anders aus. Die Kunst des Schweigens spielt eine wichtige Rolle. Unternehmen wenden sich in der Regel an Litigation-PR Experten mit der Bitte, sie aus den Medien herauszuhalten. In sehr dosiertem Umfang wird gezielt mit ausgewählten Medien kommuniziert. Der Ort ist nicht die Pressekonferenz, sondern das Hintergrundgespräch im vertrauten kleinen Kreis. Selbstverständlich spielt auch aktives Agenda-Setting eine wichtige Rolle in der Litigation-PR.
Mythos 5: Litigation-PR wird wegen des Rechtssystems nur in den USA benötigt!
Wahr ist, dass Litigation-PR in den USA entstanden ist. Dennoch gibt es auch in Deutschland zahlreiche Fälle mit einer Einsatzmöglichkeit für Litigation-PR. In vielen öffentlichkeitswirksamen Prozessen drohen Unternehmen schwere Reputationsschäden. In diesen Situationen greifen immer mehr Unternehmen auf bewährte Unterstützung aus der Litigation-PR zurück. Oft handelt es sich dabei um zivilrechtliche Verfahren, gelegentlich auch um strafrechtliche. Mit dem amerikanischen Rechtssystem hat dies nichts zu tun.
Litigation-PR unterstützt Unternehmen in der schwierigen Situation vor Gericht, wo deren guter Ruf in Gefahr gerät. Damit ist Litigation-PR mehr als nur ein neues Tier im Zoo.
Daniel Konrad ist Berater bei FleishmanHillard. Im Bereich Corporate Affairs betreut er nationale und internationale Kunden. Zu seinen Schwerpunkten zählt Litigation-PR sowie Fragen rund um das Thema Compliance. Er schreibt auch für den True-Affairs-Blog.
Juristen.Deutsch?
4. Juni 2014 | Autor: Jens Nordlohne | Keine Kommentare | Artikel drucken
Eine der Hauptaufgaben der Litigation-PR besteht darin, der Öffentlichkeit (oder der für den Mandanten wichtigen Zielgruppe) juristische Sachverhalte zu erklären. In vielen Fällen fungiert der Kommunikations-Experte dafür zunächst als Übersetzer des schriftlichen Schlagabtausches zwischen streitenden Parteien und/oder Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Anhand eines unterhaltsamen Beispiels hat die Redaktion von Brand Eins die nötigen „Techniken“ erklärt, mit denen Juristen den profanen Satz „Vielen Dank für Ihren Brief. Wir beantworten Ihre Fragen, sobald wir mit Herrn Müller darüber gesprochen haben„ in standesgemäße Form bringen können. Dieser lautet dann: “ Bezugnehmend auf das vorgenannte Schreiben möchten wir unseren Dank aussprechen. Die Unterfertigten werden in alsbaldiger Erledigung der darin aufgeworfenen interessanten Fragen umgehend auf diese Bezug nehmen, sobald unsererseits die unverzichtbare Rücksprache mit dem sich derzeit auf einer Reise befindlichen Mandanten gehalten werden konnte.„